DAC 6: Luxemburg verlängert die Meldefrist / Deutschland bis jetzt ungewiss

ADMIN / September 27th

Luxemburg hat am 24.07.2020 das Gesetz zur Änderung der Meldefrist bezüglich der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Memorial A Nr. 638 veröffentlicht.

Somit gelten folgende Meldefristen in Luxemburg:

Wurde der erste Schritt einer Gestaltung zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt, kann die Mitteilung bis zum 28. Februar 2021 erfolgen.

Wird der erste Schritt zur Umsetzung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 unternommen, so beginnt die 30-tägige Mitteilungsfrist am 01. Januar 2021.

Zu einer marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind erstmals bis zum 30.4.2021 Informationen zu übermitteln.

Das erwartete BMF-Schreiben, nach der Äußerung durch Herrn Scholz zur Verneinung einer Fristverlängerung seitens des deutschen Gesetzgebers, blieb bisher aus. Somit gelten in Deutschland weiterhin die im §138f Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung geregelten Fristen:

Wurde der erste Schritt zwischen dem 25.Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt, hat die Mitteilung bis zum 31.August 2020 zu erfolgen.

Für Gestaltungen ab 1.7.2020 hat damit die 30-Tages-Frist bereits begonnen.

Wir werden Sie hierzu über aktuelle Entwicklungen weiter informieren.

It's time to change

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