UPDATE : Europäische Komission verschiebt Frist für "DAC 6"

ADMIN / September 27th

Kommission schlägt Verschiebung der Meldepflicht aufgrund der Coronavirus-Krise vor

Am 14 Mai 2020 informierten wir bereits über einen Vorschlag der Europäische Kommission die ursprüngliche Frist für die DAC 6-Meldung auf Grund der Einschränkungen während der COVID-19 Pandemie zu verschieben. Das luxemburgische Finanzministerium befürwortete diesen Vorschlag in einer Veröffentlichung vom 4 Juni 2020 und sah der finalen Entscheidung des Europäischen Rates gespannt entgegen.

Am 19 Juni 2020, hat der Europäische Rat nach einer Konsultation mit den Mitgliedstaaten der europäischen Union eine Änderungsrichtlinie der DAC 6 Richtlinie 2011/16/EU veröffentlicht (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8498-2020-INIT/en/pdf). Die Mitgliedstaaten haben damit die Möglichkeit die Frist für die Meldepflicht um bis zu sechs Monate zu verlängern.

Wir sehen nunmehr dem finalen Anpassungsgesetz zu den Meldepflichten nach dem Gesetz vom 25. März 2020 in Luxemburg entgegen.

Europäische Komission verschiebt Frist für “DAC 6”

Mai 14, 2020

In ALLGEMEIN, EU, LUXEMBOURG, Regulations, TAX

By AIQUNITED

Am 8. Mai 2020 schlug die Europäische Kommission („EC“) allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor („Vorschlag“), die ursprüngliche Frist für die DAC 6-Meldung zu verschieben, um die Auswirkungen von COVID-19 auf die Leistungsfähigkeit von Unternehmen und den europäischen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Wie in unserem Newsletter vom 28. Januar 2019 angekündigt, handelt es sich bei der Änderungsrichtlinie 2018/82/EU (allgemein als „DAC 6“ bezeichnet) zur Richtlinie 2011/16/EU um eine EU-Maßnahme zur Vermeidung von Steuern, die in der EU ansässige Vermittler und zuletzt Steuerzahler in der ganzen Welt verpflichtet, Informationen in Bezug auf bestimmte meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarungen an ihre lokalen Steuerbehörden zu melden. DAC 6 wurde durch das luxemburgische Gesetz vom 25. März 2020 und das deutsche Gesetz vom 21. Dezember 2019 umgesetzt. Eine Übersicht über die Bestimmungen unter DAC 6 finden Sie in unserem Newsletter unter https://aiqunited.com/aenderungsrichtlinie-2018-822-eu-dac-6-in-luxemburg/.

Vorschlag:

In ihrem Vorschlag empfiehlt die EC eine Verschiebung der Fristen auf verschiedene Berichtspflichten um drei Monate – mit der Möglichkeit, die Verschiebung um weitere drei Monate zu verlängern. Insbesondere werden für DAC 6 die folgenden verlängerten Fristen vorgeschlagen:

  • Juli 2020:
    DAC 6 law will enter into force as from 1 July 2020.
  • Oktober 2020:
    Der Beginn des Zeitraums von 30 Tagen für die Meldung meldepflichtiger grenzüberschreitender Vereinbarungen, die nach dem 1. Juli 2020 umgesetzt wurden, wird vom 1. Juli 2020 auf den
    1. Oktober 2020 verschoben.
  • November 2020:
    Der Termin für die Meldung grenzüberschreitender Vereinbarungen, der vom 25. Juni 2018 bis zum 30. Juni 2020 meldepflichtig wurde, wird vom 31. August 2020 auf den
    30. November 2020 verschoben.
  • Januar 2021:
    Der Termin für den ersten Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarungen zwischen europäischen Mitgliedstaaten wird vom 31. Oktober 2020 auf den 31. Januar 2021 verschoben.

Sowohl der luxemburgische als auch der deutsche Gesetzgeber äußerten sich bisher nicht zu dem Vorschlag und den Fristverlängerungen der EC. Wir werden Sie über aktuelle Diskussionen informieren.

It's time to change

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