{"id":1030,"date":"2024-01-18T07:52:12","date_gmt":"2024-01-18T07:52:12","guid":{"rendered":"https:\/\/aiqunited.com\/?post_type=editorial&p=1030"},"modified":"2024-01-24T12:50:59","modified_gmt":"2024-01-24T12:50:59","slug":"ueberblick-ueber-das-luxemburgische-und-deutsche-steuerliche-umfeld-2023","status":"publish","type":"editorial","link":"https:\/\/aiqunited.com\/de\/editorial\/ueberblick-ueber-das-luxemburgische-und-deutsche-steuerliche-umfeld-2023\/","title":{"rendered":"\u00dcberblick \u00fcber das luxemburgische und deutsche steuerliche Umfeld 2023"},"content":{"rendered":"\n
Sehr geehrte Kunden, <\/strong><\/p>\n\n\n\n Was haben wir aus dem Steuerjahr 2023 und dem Zusammenspiel zwischen den neuen luxemburgischen und deutschen Steuervorschriften f\u00fcr Investmentfonds gelernt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n In diesem Jahr wurden mehrere Steuergesetze verabschiedet, aber nicht alle hatten (direkte) Auswirkungen auf die luxemburgischen Fondssektoren. Unser Hauptaugenmerk bei AIQUNITED ist es, Ihnen die relevantesten Steuerinformationen f\u00fcr Ihre Investmentstruktur zur Verf\u00fcgung zu stellen. <\/a><\/p>\n\n\n\n Unter den im Jahr 2023 umgesetzten Gesetzen hat der luxemburgische Gesetzgeber das Jahr mit der Einf\u00fchrung des luxemburgischen Haushaltsgesetzes 2023 begonnen, das die Voraussetzungen f\u00fcr das Vorliegen einer luxemburgischen hybriden Personengesellschaft konkretisiert <\/a>(siehe unseren Newsletter https:\/\/aiqunited.com\/de\/editorial\/aktualisierung-stand-23-dezember-2022-verabschiedung-des-luxemburgischen-gesetzesentwurf-zum-haushalt-2023\/<\/a>). Der Gesetzgeber hat daraufhin eine neue Verpflichtung zur Einhaltung der Steuervorschriften in Luxemburg eingef\u00fchrt, indem er einen neuen Vordruck 205 f\u00fcr Personengesellschaften einf\u00fchrte (siehe unseren Newsletter <\/p>\n\n\n\n https:\/\/aiqunited.com\/de\/editorial\/die-luxemburgische-reverse-hybrid-regelung-und-steuererklaerungspflichten-fuerpersonengesellschaften\/<\/a>). <\/p>\n\n\n\n Wie wir k\u00fcrzlich bereits mitgeteilt haben, hat der luxemburgische Verfassungsgerichtshof die luxemburgische Mindestverm\u00f6genssteuer f\u00fcr luxemburgische Unternehmen unerwartet f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hat und damit die Steuerlast einiger luxemburgischer Soparfi-Strukturen in Luxemburg verringert haben k\u00f6nnte (siehe unseren Newsletter https:\/\/aiqunited.com\/editorial\/incompatibility-of-the-minimum-net-worth-tax-of-eur-4815-with-the-luxembourg-constitution\/<\/a>).<\/p>\n\n\n\n Das zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnete Protokoll zur \u00c4nderung des Doppelbesteuerungsabkommens enth\u00e4lt wesentliche Klarstellungen zu wichtigen Punkten. Zum einen f\u00fcr deutsche Grenzg\u00e4nger, die nun von einer Bagatellregelung von 34 Tagen pro Kalenderjahr f\u00fcr Homeoffice profitieren k\u00f6nnen. Zum anderen durch die Aufnahme der Real Estate Investment Trust (\u201eREIT-AG\u201c) in das Doppelbesteuerungsabkommen und die Beschr\u00e4nkung auf die maximale Besteuerung von Dividenden von 15%, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung sowie die Vermeidung von M\u00f6glichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung bei grenz\u00fcberschreitenden Vorg\u00e4nge (siehe unseren Newsletter <\/p>\n\n\n\n