{"id":1164,"date":"2024-07-30T08:30:45","date_gmt":"2024-07-30T08:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/aiqunited.com\/?post_type=editorial&p=1164"},"modified":"2024-12-10T13:55:54","modified_gmt":"2024-12-10T13:55:54","slug":"aiqunited-delegierte-verordnung-der-eu-kommission-zu-eltif","status":"publish","type":"editorial","link":"https:\/\/aiqunited.com\/de\/editorial\/aiqunited-delegierte-verordnung-der-eu-kommission-zu-eltif\/","title":{"rendered":"AIQUNITED- Delegierte Verordnung der EU-Kommission zu ELTIF"},"content":{"rendered":"\n
Am 19. Juli 2024 hat die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (die \u201eDelegierte Verordnung<\/strong>\u201c) [1]<\/a> <\/sup>ver\u00f6ffentlicht, die die Verordnung (EU) 2015\/760 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 \u00fcber europ\u00e4ische langfristige Investmentfonds (die \u201eELTIF-Verordnung<\/strong>\u201c) [2]<\/sup><\/a> erg\u00e4nzt. Die Delegierte Verordnung pr\u00e4zisiert insbesondere:<\/p>\n\n\n\n In unserer folgenden Zusammenfassung skizzieren wir kurz die Regelungsinhalte der Delegierten Verordnung in Bezug auf diese f\u00fcnf Themen.<\/p>\n\n\n\n Kurz gesagt, die Einrichtung eines ELTIF, seine Verwaltung und die \u00dcberwachung w\u00e4hrend der Laufzeit erfordern erhebliche Vorbereitung, detaillierte Informationen und Annahmen in Bezug auf die Performance des ELTIF sowie umfangreiche Dokumentation sowohl anfangs als auch fortlaufend.<\/p>\n\n\n\n 1.<\/mark><\/strong> Einleitung<\/mark><\/strong><\/p>\n\n\n\n Der \u00fcberarbeitete Rechtsrahmen f\u00fcr europ\u00e4ische langfristige Investmentfonds (ELTIF) ist Teil der Initiative der EU f\u00fcr eine Kapitalmarktunion (CMU<\/strong>)[3]<\/sup><\/a>, die darauf abzielt, in der EU einen einheitlichen Kapitalmarkt zu schaffen, um Investitionen und Sparen f\u00fcr Anleger und Finanzmarktteilnehmer in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Es ist die Absicht der EU, Energie-, Sozial- und Verkehrsinfrastrukturprojekte innerhalb der EU zu finanzieren, den \u201eGreen Deal\u201c[4]<\/sup><\/a> und digitale \u00dcberg\u00e4nge zu f\u00f6rdern und die Realwirtschaft der Union im Allgemeinen zu unterst\u00fctzen. Nach Ansicht der EU-Kommission k\u00f6nnen ELTIFs Synergien eines EU-Binnenmarkts freisetzen und die Schaffung einer tieferen und st\u00e4rker integrierten CMU unter Nutzung auch des Anlageverm\u00f6gens von Kleinanlegern zu erm\u00f6glichen. Die ELTIF-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2023\/606 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates ge\u00e4ndert. Die Verordnung (EU) 2023\/606 wurde am 15. M\u00e4rz 2023 verabschiedet, am 20. April 2023 im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht und gilt seit dem 10. Januar 2024.<\/p>\n\n\n\n 2. Ausschlie\u00dflich zur Absicherung verwendete Derivate<\/strong><\/mark><\/p>\n\n\n\n Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d der ELTIF-Verordnung verbietet ELTIFs die Nutzung von Finanzderivaten, es sei denn, der Einsatz solcher Instrumente dient ausschlie\u00dflich der Absicherung der Risiken anderer Investitionen des ELTIF. Nur in diesem Fall darf ein ELTIF dieses Risiko absichern, indem es ein Finanzderivat verwendet, dessen Basiswerte derselben oder einer wirtschaftlich \u00e4hnlichen Anlageklasse angeh\u00f6ren wie der fragliche Anlagegegenstand, in den der ELTIF investiert ist. [5]<\/sup><\/a> Folglich muss ein AIFM sicherstellen, dass die Verwendung von Finanzderivaten ausschlie\u00dflich der Absicherung der Risiken anderer Investitionen eines ELTIF dient. Der AIFM muss durch seine Risikomanagementsysteme nachweisen k\u00f6nnen, dass die identifizierten Risiken mit einem Derivat gemindert werden k\u00f6nnen und wie das Finanzderivat dieses Risiko mindert.[6]<\/sup><\/a> Folglich legt Artikel 1 der Delegierten Verordnung fest, dass die Verwendung von Finanzderivaten nur zul\u00e4ssig ist, wenn der AIFM nachweisen kann, dass sie:<\/p>\n\n\n\n 3. R\u00fccknahmepolitik und Liquidit\u00e4tsmanagementinstrumente<\/strong><\/p>\n\n\n\n a) R\u00fccknahmepolitik<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Delegierte Verordnung sieht vor, dass der AIFM sicherstellen muss, dass die Anlagestrategie und Anlageziel eines ELTIF mit seinem Liquidit\u00e4tsprofil und seiner R\u00fccknahmepolitik \u00fcbereinstimmen. Das hei\u00dft, ein ELTIF ben\u00f6tigt eine R\u00fccknahmepolitik, jedenfalls wenn ein ELTIF R\u00fccknahmen w\u00e4hrend der Laufzeit zul\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df Artikel 4 und 5 der Delegierten Verordnung muss diese Politik die folgenden Themen umfassen:<\/p>\n\n\n\n Der AIFM muss dabei folgendes ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n\n\n\n b) Liquidit\u00e4tsmanagementinstrumente<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Delegierte Verordnung sieht weiterhin vor, dass der AIFM der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des ELTIF nachweisen muss, dass er auch geeignete Liquidit\u00e4tsmanagementinstrumente einsetzen kann, die mit der langfristigen Anlagestrategie des ELTIF kompatibel sind. [10]<\/sup><\/a> <\/sup>Die Anforderung an ein angemessenes Liquidit\u00e4tsmanagementsystem ergibt sich aus Artikel 16 Absatz 1 AIFMD, der AIFMs f\u00fcr jeden von ihnen verwalteten AIF, der kein geschlossener AIF ist, verpflichtet, ein angemessenes Liquidit\u00e4tsmanagementsystem zu betreiben und Verfahren anzuwenden, die es ihnen erm\u00f6glichen, das Liquidit\u00e4tsrisiko des AIF zu \u00fcberwachen und sicherzustellen, dass das Liquidit\u00e4tsprofil der Investitionen des AIF mit seinen zugrunde liegenden Verpflichtungen \u00fcbereinstimmt. Dieses Liquidit\u00e4tsmanagementsystem muss die Anlagestrategie, das Liquidit\u00e4tsprofil und die R\u00fccknahmepolitik eines ELTIF ausrichten. Da das R\u00fccknahmeprofil in der Regel Teil der vorvertraglichen Informationen eines Investmentfonds ist, die potenziellen Investoren[11]<\/sup><\/a> zur Verf\u00fcgung gestellt werden, folgt daraus, dass das Liquidit\u00e4tsprofil vor dem Start eines ELTIF im Rahmen des Auflageprozesses definiert werden muss.<\/p>\n\n\n\n c) Mindesthaltedauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die R\u00fccknahmepolitik kann, muss aber nicht, eine Mindesthaltedauer vorsehen, die dem AIFM typischerweise erm\u00f6glichen sollte, die Investitionen des ELTIF abzuschlie\u00dfen. Weder die ELTIF-Verordnung noch die Delegierte Verordnung definieren spezifische Haltefristen, sondern \u00fcberlassen es dem AIFM, eine solche Haltefrist unter Ber\u00fccksichtigung der spezifischen Umst\u00e4nde jedes ELTIF zu definieren oder nicht zu definieren. Gem\u00e4\u00df Artikel 3 der Delegierten Verordnung sollen diese Umst\u00e4nde neben den bereits vorstehend genannten Indikatoren umfassen:<\/p>\n\n\n\n Kurz gesagt, ein AIFM muss eine umfangreiche Analyse der Merkmale jedes ELTIF durchf\u00fchren und dokumentieren, die Auswirkungen auf die Liquidit\u00e4tssituation des Investmentfonds haben. [12]<\/a> <\/sup><\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df der Delegierten Verordnung sollen R\u00fccknahmen auf einen Teil der liquiden Verm\u00f6genswerte beschr\u00e4nkt sein und Liquidit\u00e4tsungleichgewichte vermieden werden. Der Grundgedanke dahinter ist der Schutz der langfristigen Verm\u00f6genswerte des ELTIF, d.h. keine \u201eNotverk\u00e4ufe\u201c zuzulassen und der daraus resultierende Schutz der Interessen aller Investoren. Die Verwendung von R\u00fccknahmebeschr\u00e4nkungen, die in die Dokumentation eines ELTIF aufgenommen werden sollen, sollte sich auf eine Vielzahl und unterschiedliche Arten von Situationen beziehen, einschlie\u00dflich gestresster Marktsituationen. [13]<\/sup><\/a> Um die Sache komplizierter zu machen, enth\u00e4lt die Delegierte Verordnung zwei Anh\u00e4nge, die Mindest- und H\u00f6chstprozents\u00e4tze der liquiden Verm\u00f6genswerte definieren, die von jedem ELTIF, der R\u00fccknahmen zul\u00e4sst, gehalten werden m\u00fcssen und die zur Erf\u00fcllung von R\u00fccknahmeantr\u00e4gen zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet werden d\u00fcrfen. Beispielsweise darf ein ELTIF ohne K\u00fcndigungsfrist und einem viertelj\u00e4hrlichen R\u00fccknahmeangebot nur bis zu 25% seiner liquiden Verm\u00f6genswerte zur Erf\u00fcllung von R\u00fccknahmeantr\u00e4gen zu einem R\u00fccknahmetermin verwenden. Ein ELTIF mit einer 12-monatigen K\u00fcndigungsfrist und nur einem j\u00e4hrlichen R\u00fccknahmetermin kann 100% seiner liquiden Verm\u00f6genswerte zur Erf\u00fcllung von R\u00fccknahmeantr\u00e4gen zu einem R\u00fccknahmetermin verwenden. F\u00fcr einen solchen ELTIF kann es auch ausreichen, zu einem beliebigen Zeitpunkt 10% liquide Verm\u00f6genswerte zu halten. [14]<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n Kurz gesagt, bevor ein offener ELTIF eingerichtet wird, muss der AIFM bestimmen, welchen Ansatz er anwenden will und daher, wie der Prozentsatz der Verm\u00f6genswerte des ELTIF, die in liquiden Verm\u00f6genswerten gehalten werden, kalibriert wird, Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der ELTIF-Verordnung. Anhang I und II der Delegierten Verordnung geben Hinweise zur Kalibrierung.<\/p>\n\n\n\n Das Liquidit\u00e4tsprofil eines ELTIF soll ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n\n\n\n Die erwarteten Cashflows sollten nicht auf der M\u00f6glichkeit beruhen, dass der ELTIF langfristige Anlagegegenst\u00e4nde ver\u00e4u\u00dfern kann oder dass der ELTIF Kapital durch neue Zeichnungen beschaffen kann. F\u00e4llt der Betrag der liquiden Verm\u00f6genswerte des ELTIF unter festgelegte Schwellenwerte, insbesondere aufgrund von Wertschwankungen der Verm\u00f6genswerte oder aufgrund von R\u00fccknahmen, soll der AIMF innerhalb eines angemessenen Zeitraums die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um den Mindestprozentsatz der liquiden Verm\u00f6genswerte wiederherzustellen. [17]<\/sup><\/a><\/p>\n\n\n\n 4. Abstimmung von \u00dcbertragungsanfragen von Anteilen oder Aktien des ELTIF<\/strong><\/p>\n\n\n\n Sollte ein AIFM f\u00fcr einen ELTIF die M\u00f6glichkeit zur Abstimmung von \u00dcbertragungsanfragen zwischen bestehenden und\/oder potenziellen Investoren gem\u00e4\u00df Artikel 19 Absatz 2a der ELTIF-Verordnung umsetzen, muss er auch Prozesse implementieren, um Preisarbitrage zu vermeiden. [18]<\/sup><\/a> Die Delegierte Verordnung definiert detaillierte Anforderungen, die vom AIFM in Bezug auf das effektive Funktionieren der Abstimmung von \u00dcbertragungsanfragen von Investoren und die Bestimmung von \u00dcbertragungspreisen festgelegt werden m\u00fcssen, wie z.B. die H\u00e4ufigkeit der Abstimmung, Handelstermine, Schutzma\u00dfnahmen gegen Preisarbitrage, Vermeidung von Informationsasymmetrien auf Investorenebene usw.[19]<\/a> <\/sup>Nach unserer Erfahrung versuchen AIFM bisher, dieses Thema zu vermeiden, und es besteht keine Verpflichtung, den Investoren eine solche M\u00f6glichkeit zu bieten.<\/p>\n\n\n\n 5. Kriterien f\u00fcr die Ver\u00e4u\u00dferung von Verm\u00f6genswerten<\/strong><\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df Artikel 21 ELTIF-Verordnung unterrichtet der AIFM die f\u00fcr den ELTIF zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u00fcber die geordnete Ver\u00e4u\u00dferung seiner Verm\u00f6genswerte, um die Anteile der Anleger nach dem Ende der Laufzeit des ELTIF zur\u00fcckzunehmen, und zwar sp\u00e4testens ein Jahr vor dem Datum des Endes der Laufzeit des ELTIF. Auf Verlangen der f\u00fcr den ELTIF zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde legt der AIFM der f\u00fcr den ELTIF zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einen detaillierten Zeitplan f\u00fcr die geordnete Ver\u00e4u\u00dferung seiner Verm\u00f6genswerte vor. Dieser Zeitplan muss folgende Angaben enthalten<\/p>\n\n\n\n Aufgrund des potenziell illiquiden Charakters der ELTIF-Verm\u00f6genswerte schreibt die delegierte Verordnung vor, dass der AIFM den Markt f\u00fcr potenzielle K\u00e4ufer unter Ber\u00fccksichtigung der Marktrisiken bewertet, einschlie\u00dflich der Frage, ob potenzielle K\u00e4ufer von der Aufnahme von Krediten durch Dritte abh\u00e4ngig sind, ob ein Risiko der Illiquidit\u00e4t der Verm\u00f6genswerte vor dem Verkauf besteht, ob Risiken im Zusammenhang mit politischen Ver\u00e4nderungen oder Gesetzes\u00e4nderungen, einschlie\u00dflich Steuerreformen, bestehen und ob das Risiko einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage auf dem Markt besteht, der f\u00fcr die ELTIF-Verm\u00f6genswerte relevant ist. [20]<\/sup><\/a> Die Bewertung der zu ver\u00e4u\u00dfernden Verm\u00f6genswerte muss \u201ezu einem Zeitpunkt durchgef\u00fchrt werden, der hinreichend nahe am Beginn der Ver\u00e4u\u00dferung der Verm\u00f6genswerte liegt\u201c. [21]<\/sup><\/a> Das Ergebnis dieser Analyse muss der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n 6. Kostentransparenz<\/strong><\/p>\n\n\n\n Um einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Offenlegung der Kosten f\u00fcr Investitionen in einen ELTIF zu gew\u00e4hrleisten, verlangt Artikel 12 der Delegierten Verordnung (versucht zu verlangen), dass die vorvertragliche Kostentransparenz alle von den Investoren direkt oder indirekt getragenen Kosten umfasst, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Kosten an den AIFM oder an Dritte gezahlt werden. Vertriebskosten sollen alle administrativen, regulatorischen, professionellen Service- und Pr\u00fcfungskosten umfassen, die mit dem Vertrieb zusammenh\u00e4ngen.[22]<\/sup><\/a> Einige der genannten Kosten sind leicht zu verstehen und offenzulegen, z.B. Kosten der Verwahrstelle, Zentralverwaltungs-, Bewertungs-, Prime-Brokerage- und Geb\u00fchren im Zusammenhang mit Collateral Management, um nur einige zu nennen.[23]<\/sup><\/a> Andere in Artikel 12 der Delegierten Verordnung erw\u00e4hnte Kosten sind breit gefasst und\/oder vor Beginn des ELTIFs schwer zu bestimmen. Diese Kosten umfassen z.B. \u201eandere indirekte Kosten\u201c, \u201eprofessionelle Servicekosten\u201c, \u201eandere Anbieter, die Transaktionskosten verursachen\u201c oder \u201eKosten f\u00fcr das Immobilienmanagement und \u00e4hnliche Kosten\u201c. W\u00e4hrend (fast) klar ist, was der Begriff \u201eKosten f\u00fcr das Immobilienmanagement\u201c bedeutet, k\u00f6nnen \u201e\u00e4hnliche Kosten\u201c vor der Zeichnung schwer zu bewerten sein. Das Gleiche gilt f\u00fcr \u201ePr\u00fcfungskosten\u201c im Zusammenhang mit Transaktionen; diese k\u00f6nnen alle Arten von Due-Diligence-Kosten umfassen, die vorab schwer zu quantifizieren sind. Das Gleiche gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr Kosten im Zusammenhang mit Rechts- und Steuerberatung, angesichts der unendlichen Kreativit\u00e4t europ\u00e4ischer und nationaler Gesetzgeber bei der Erfindung neuer Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem \u201eProjekt ELTIF\u201c zu unterst\u00fctzen. Bitte z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren.<\/p>\n\n\n\n\n
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