{"id":1164,"date":"2024-07-30T08:30:45","date_gmt":"2024-07-30T08:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/aiqunited.com\/?post_type=editorial&p=1164"},"modified":"2024-12-10T13:55:54","modified_gmt":"2024-12-10T13:55:54","slug":"aiqunited-delegierte-verordnung-der-eu-kommission-zu-eltif","status":"publish","type":"editorial","link":"https:\/\/aiqunited.com\/de\/editorial\/aiqunited-delegierte-verordnung-der-eu-kommission-zu-eltif\/","title":{"rendered":"AIQUNITED- Delegierte Verordnung der EU-Kommission zu ELTIF"},"content":{"rendered":"\n

Am 19. Juli 2024 hat die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (die \u201eDelegierte Verordnung<\/strong>\u201c) [1]<\/a> <\/sup>ver\u00f6ffentlicht, die die Verordnung (EU) 2015\/760 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 \u00fcber europ\u00e4ische langfristige Investmentfonds (die \u201eELTIF-Verordnung<\/strong>\u201c) [2]<\/sup><\/a> erg\u00e4nzt. Die Delegierte Verordnung pr\u00e4zisiert insbesondere:<\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. wann Derivate als ausschlie\u00dflich zur Absicherung der Risiken anderer Investitionen des ELTIF verwendet gelten<\/li>\n\n\n\n
  2. die Anforderungen an die R\u00fccknahmepolitik eines ELTIF und die Instrumente des Liquidit\u00e4tsmanagements<\/li>\n\n\n\n
  3. die Anforderungen in Bezug auf die Abstimmung von \u00dcbertragungsanfragen von Anteilen oder Aktien des ELTIF<\/li>\n\n\n\n
  4. bestimmte Kriterien f\u00fcr die Ver\u00e4u\u00dferung von ELTIF-Verm\u00f6genswerten und<\/li>\n\n\n\n
  5. bestimmte Elemente der Kostentransparenz.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    In unserer folgenden Zusammenfassung skizzieren wir kurz die Regelungsinhalte der Delegierten Verordnung in Bezug auf diese f\u00fcnf Themen.<\/p>\n\n\n\n

    Kurz gesagt, die Einrichtung eines ELTIF, seine Verwaltung und die \u00dcberwachung w\u00e4hrend der Laufzeit erfordern erhebliche Vorbereitung, detaillierte Informationen und Annahmen in Bezug auf die Performance des ELTIF sowie umfangreiche Dokumentation sowohl anfangs als auch fortlaufend.<\/p>\n\n\n\n

    <\/div>\n\n\n\n

    1.<\/mark><\/strong> Einleitung<\/mark><\/strong><\/p>\n\n\n\n

    Der \u00fcberarbeitete Rechtsrahmen f\u00fcr europ\u00e4ische langfristige Investmentfonds (ELTIF) ist Teil der Initiative der EU f\u00fcr eine Kapitalmarktunion (CMU<\/strong>)[3]<\/sup><\/a>, die darauf abzielt, in der EU einen einheitlichen Kapitalmarkt zu schaffen, um Investitionen und Sparen f\u00fcr Anleger und Finanzmarktteilnehmer in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Es ist die Absicht der EU, Energie-, Sozial- und Verkehrsinfrastrukturprojekte innerhalb der EU zu finanzieren, den \u201eGreen Deal\u201c[4]<\/sup><\/a> und digitale \u00dcberg\u00e4nge zu f\u00f6rdern und die Realwirtschaft der Union im Allgemeinen zu unterst\u00fctzen. Nach Ansicht der EU-Kommission k\u00f6nnen ELTIFs Synergien eines EU-Binnenmarkts freisetzen und die Schaffung einer tieferen und st\u00e4rker integrierten CMU unter Nutzung auch des Anlageverm\u00f6gens von Kleinanlegern zu erm\u00f6glichen. Die ELTIF-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2023\/606 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates ge\u00e4ndert. Die Verordnung (EU) 2023\/606 wurde am 15. M\u00e4rz 2023 verabschiedet, am 20. April 2023 im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht und gilt seit dem 10. Januar 2024.<\/p>\n\n\n\n

    <\/div>\n\n\n\n

    2. Ausschlie\u00dflich zur Absicherung verwendete Derivate<\/strong><\/mark><\/p>\n\n\n\n

    Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d der ELTIF-Verordnung verbietet ELTIFs die Nutzung von Finanzderivaten, es sei denn, der Einsatz solcher Instrumente dient ausschlie\u00dflich der Absicherung der Risiken anderer Investitionen des ELTIF. Nur in diesem Fall darf ein ELTIF dieses Risiko absichern, indem es ein Finanzderivat verwendet, dessen Basiswerte derselben oder einer wirtschaftlich \u00e4hnlichen Anlageklasse angeh\u00f6ren wie der fragliche Anlagegegenstand, in den der ELTIF investiert ist. [5]<\/sup><\/a> Folglich muss ein AIFM sicherstellen, dass die Verwendung von Finanzderivaten ausschlie\u00dflich der Absicherung der Risiken anderer Investitionen eines ELTIF dient. Der AIFM muss durch seine Risikomanagementsysteme nachweisen k\u00f6nnen, dass die identifizierten Risiken mit einem Derivat gemindert werden k\u00f6nnen und wie das Finanzderivat dieses Risiko mindert.[6]<\/sup><\/a> Folglich legt Artikel 1 der Delegierten Verordnung fest, dass die Verwendung von Finanzderivaten nur zul\u00e4ssig ist, wenn der AIFM nachweisen kann, dass sie:<\/p>\n\n\n\n