DAC 6: Deutscher Bundesfinanzminister äußert sich zur Fristverlängerung – Luxemburg legt Gesetzentwurf vor
Am 19. Juni 2020 haben wir Sie über den Beschluss des Europäischen Rates informiert, den EU Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Meldefrist für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Sinne der DAC 6-Richtlinie, um bis zu sechs Monate zu verlängern. Folgende Meldefristverlängerungen wurden vorgeschlagen: Wurde der erste Schritt einer Gestaltung zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. …