ATAD I & II bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2016/1164 des Europäischen Rates vom 12. Juli 2016 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken („ATAD I“), die durch die EU-Richtlinie 2017/952 vom 29. Mai 2017 („ATAD II“) geändert wurde.
Die Richtlinien enthalten Maßnahmen wie die Regelung zur Zinsschranke, zur Hinzurechnungsbesteuerung und zu hybriden Steuergestaltungen, die die EU-Mitgliedstaaten umsetzen mussten. Wir analysieren, ob eine dieser Regeln auf Ihre Investmentstruktur anwendbar sein könnte und beraten Sie zu alternativen Strukturen.