DAC-6 Analysen

DAC 6 bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2018/822 des Europäischen Rates vom 25. Mai 2018 über
den automatischen Austausch von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

Zweck der Richtlinie soll es sein, potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuervereinbarungen offenzulegen,
die bestimmte Kennzeichen, sogenannte „Hallmarks“, aufweisen.

Für unsere Mandanten führen wir eine Analyse durch, um festzustellen, ob eine grenzüberschreitende Steuergestaltung meldepflichtig ist und übermitteln die erforderlichen Meldungen an die luxemburgischen oder deutschen Steuerbehörden.