SFDR-Datenerhebung der CSSF – Frist für die Einreichung der ersten Berichte: 15. Juni 2023

AIQUNITED-TEAM / 27. September 2023

Die CSSF hat am 24. März 2023 in Übereinstimmung mit ihrem Communiqué vom 27. Juli 2022 eine Mitteilung zur SFDR-Datenerhebung veröffentlicht, in der sie eine Datenerhebung in Bezug auf die vorvertraglichen Informationspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) und gemäß Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („TR“) ankündigt.

Die CSSF verlangt von den Finanzmarktteilnehmern („FMP“), u. a. von den OGAW-Verwaltungsgesellschaften und zugelassenen AIFM, sich an dieser Datenerhebung zu beteiligen und eine Reihe von Informationen zu den vorvertraglichen Produktinformationen für jeden von ihnen verwalteten Teilfonds entsprechend den im Benutzerhandbuch aufgeführten Angaben bereitzustellen.

Die CSSF weist darauf hin, dass diese Berichterstattung für SFDR-Fonds nach Artikel 8, Artikel 9 und Artikel 6 verpflichtend ist. Die Teilnahme der FMP, die Artikel 2 Absatz 2 oder Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 unterliegen, ist freiwillig.

Darüber hinaus ist laut der CSSF die erste Berichterstattung der FMP bis spätestens 15. Juni 2023 an die CSSF zu übermitteln. Nach dem ersten Bericht ist es weiterhin die Aufgabe der FMP, die bereitgestellten Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.

Sobald sich die in den vorvertraglichen SFDR-Dokumenten/Vorlagen enthaltenen relevanten Informationen ändern, haben die FMP die im Rahmen der SFDR-Datenerhebung gemeldeten Daten durch Einreichung von Nachmeldungen zu aktualisieren. Im oben genannten Benutzerhandbuch werden alle Mechanismen für die Einreichung des Berichts über eDesk bzw. eine strukturierte Datei über das S3-Protokoll („Simple Storage Service“) erläutert.

Die CSSF beabsichtigt, die derzeitige Datenerhebung auszuweiten, um Informationen zu sammeln, die in den Erklärungen zu den wichtigsten negativen Auswirkungen und in den Vorlagen für die regelmäßige Offenlegung enthalten sind.

Weitere Informationen können Sie der CSSF-Mitteilung vom 24. März 2023 entnehmen.

It's time to change

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