AIFMD: Überblick und die Wichtigsten Änderungen durch die AIFMD II
AIQUNITED-TEAM / August 28th
Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds ("AIFMD") hat seit ihrer Einführung die Regulierung von alternativen Investmentfonds in der Europäischen Union maßgeblich geprägt. Mit der Überarbeitung zur AIFMD durch die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds("AIFMD II") zielt die EU darauf ab, den regulatorischen Rahmen weiter zu schärfen und an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Diese Neuerungen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Fondsmanager und Investoren mit sich.
Die beigefügte PowerPoint-Präsentation befasst sich mit den Änderungen durch die AIFMD II. Sie behandelt folgende Hauptthemen:
- Was ist die AIFMD II?
Eine Einführung in die überarbeitete Richtlinie, ihre Ziele und ihren Geltungsbereich.
- Übersicht der wichtigsten Änderungen
- Kreditmittelvergabe: Neue Regelungen zur Vergabe von Krediten durch alternative Investmentfonds, um Risiken zu minimieren.
- Delegation von Dienstleistungen: Verschärfte Anforderungen an die Auslagerung von Aufgaben an Drittanbieter, um eine effektive Überwachung zu gewährleisten.
- Liquiditätsmanagement: Neue Bestimmungen zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements, um sicherzustellen, dass Fonds ausreichend liquide Mittel halten.
- Grenzüberschreitende Verwahrdienstleistungen: Verbesserte Regelungen zur Verwahrung von Vermögenswerten, die grenzüberschreitend investiert werden.
- Erweiterte Informationspflichten: Erhöhte Transparenzanforderungen gegenüber Investoren und Aufsichtsbehörden.
- Neue Substanzanforderungen: Strengere Vorschriften zur physischen Präsenz und zur Infrastruktur von Fondsmanagern, um sicherzustellen, dass diese in der EU tatsächlich tätig sind.
- Harmonisierung des Meldewesens: Vereinheitlichung der Meldepflichten, um die Überwachung und den Vergleich zwischen Fonds zu erleichtern.
- Erweiterte Dienstleistungen durch den AIFM: Neue Dienstleistungen, die alternative Investmentfondsmanagers (AIFMs) anbieten dürfen, sowie deren regulatorische Anforderungen.
- Ausblick:
Ein Blick auf die zukünftigen Entwicklungen und möglichen Auswirkungen der AIFMD II auf den Markt und die Akteure