Stärkung finanzieller Integrität: Ergebnisse der gegenseitigen Evaluierung durch die FATF und Einblicke in die Jahreskonferenz der CSSF
AIQUNITED-TEAM / Februar 12th
Wir bieten Ihnen bemerkenswerte Einblicke in die luxemburgische Finanzlandschaft und fassen die Ergebnisse der gegenseitigen Evaluierung durch die FATF und der jährlichen CSSF-Konferenz zusammen.
Die Financial Action Task Force (FATF) führte im November 2022 eine gründliche Evaluierung der luxemburgischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch; der entsprechende Bericht wurde im September 2023 veröffentlicht. Die FATF erkannte zwar die soliden Rahmenbedingungen und die effektive Zusammenarbeit mit internationalen Partnern an, wies aber auch auf verbesserungswürdige Bereiche hin. Luxemburg wird aufgefordert, seine Anstrengungen bei Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche, der Wiedererlangung von Vermögenswerten und der Überwachung von gemeinnützigen Organisationen und bestimmten Nicht-Finanzsektoren zu verstärken.
Luxemburg erreichte mit der lobenswerten Bewertung „regelmäßige Überwachung“ das bestmögliche Ergebnis. Zwick, Direktor der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), räumte zwar ein, dass die Aufsichtsbehörden nie ganz zufrieden seien, zeigte sich aber mit dem diesjährigen Bericht zufrieden.
Bei der Bewertung wurde Luxemburg in 28 von 40 Maßnahmen als „konform“, in 11 Bereichen als „weitgehend konform“ und nur in einem Bereich als „teilweise konform“ eingestuft. Beeindruckend ist, dass Luxemburg keine einzige „nicht konforme“ Bewertung erhielt, was ein Beweis für die Robustheit seiner Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist.
Zwick ging auf drei Hauptkritikpunkte an der Vorgehensweise des luxemburgischen Finanzsektors bei der Geldwäschebekämpfung (AML) und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CTF) ein. Insbesondere räumte er die „hohe Zahl gesperrter Konten“ ein, die derzeit bei 86.000 liege. Die CSSF arbeitet an der Herausgabe von Richtlinien, die Klarheit darüber schaffen werden, wie Finanzunternehmen gesperrte Konten kennzeichnen und dabei zwischen Konten, bei denen ein Verdacht auf Geldwäsche oder Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften besteht, und anderen unterscheiden. Auf der jährlichen CSSF-Konferenz erklärte er, wie mit Konten umzugehen ist, die aus Gründen der Geldwäschebekämpfung (AML) gesperrt sind. In Zukunft können diese Konten nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn eine bestimmte gesetzliche Anforderung nicht erfüllt ist. Insbesondere die Einhaltung von Steuervorschriften kann nicht als Grund für AML-Bedenken angeführt werden. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Nichterfüllung einer AML-Vorschrift, die zwar in den Unternehmensrichtlinien umgesetzt wurde, jedoch nicht im Gesetz verankert ist, nicht die Ausweisung eines gesperrten Kontos rechtfertigt. Diese nuancierte Haltung unterstreicht die Notwendigkeit, regulatorische Maßnahmen mit rechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig eine klare Unterscheidung zwischen Geldwäsche- und Steuerkonformitätsfragen zu gewährleisten.
Darüber hinaus betonte Zwick die Notwendigkeit einer verstärkten Aufklärung, um ein besseres Verständnis der mit der Terrorismusfinanzierung verbundenen Risiken zu entwickeln. Als Reaktion darauf wird die CSSF zusammen mit anderen Behörden zusätzliche Richtlinien herausgeben.
In seiner Antwort auf die Kritik der FATF an den Kommunikationspraktiken der CSSF räumte Zwick ein, dass Verbesserungsbedarf bestehe. Er erklärte, dass die CSSF aktiv an einem neuen Ansatz zur Kommunikation von Schwachstellen arbeite, der auf eine größere Transparenz in Bezug auf Verwaltungssanktionen und die genauen Gründe für diese abzielt. Diese Initiative soll es der Branche erleichtern, aus Fehlern zu lernen und eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung zu fördern.
Ein zentraler Punkt der Konferenz war die notwendige Verschärfung der Kontrollen bei registrierten Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM). Die Konferenz unterstrich die Bedeutung robuster Aufsichtsmaßnahmen, um die Integrität des luxemburgischen Finanzsektors zu gewährleisten.
Die Konferenz betonte ein proaktives Vorgehen gegen die Terrorismusfinanzierung und stellte die Wichtigkeit eines gemeinsamen Verständnisses der damit verbundenen Risiken heraus. Die Finanzindustrie wird dringend aufgefordert, ihre Fähigkeiten durch Bildungs- und Sensibilisierungsinitiativen zu verbessern. Zwick betonte, wie wichtig es sei, die Bemühungen des luxemburgischen Finanzsektors zur Bekämpfung der potenziellen Terrorismusfinanzierung zu verstärken.
Eine wichtige Ankündigung der Konferenz bezog sich auf das Verfahren zur Übermittlung von RC-Berichten. Ab Januar 2024 sind registrierte Unternehmen verpflichtet, für den Bezugszeitraum 2023 RC-Berichte über die eDesk-Plattform einzureichen. Mit diesem optimierten Ansatz sollen die Effizienz und die Einhaltung der Vorschriften verbessert werden.
Als wichtiges internationales Finanzzentrum ist Luxemburg erheblichen grenzüberschreitenden Finanzströmen und risikoreichen Produkten und Dienstleistungen ausgesetzt, insbesondere im Banken- und Investmentsektor. Die Banken-, Investment-, Treuhand- und Unternehmensdienstleistungsbereiche gelten als besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die CSSF hat zwar den Schwerpunkt auf den Banken- und den Investmentsektor gelegt, doch muss die risikobasierte Aufsicht für Nicht-Finanzsektoren weiter ausgebaut werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Luxemburg weiterhin bemüht ist, seine finanzielle Integrität zu stärken, indem es fortlaufend Anstrengungen unternimmt, um Verbesserungspotenzial zu erkennen und seine Stellung als verantwortungsbewusster internationaler Finanzplatz zu erhalten, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Bildung, Transparenz und regulatorischen Wirksamkeit liegt.