Umsetzung der neuen OECD-Regelungen zu Pillar 2 in das luxemburgische Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf luxemburgische Investmentfonds

AIQUNITED-TEAM / Mai 2nd

Wir möchten Sie auf die neuen OECD-Regelungen zur Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen (sog. Global Anti-Base Erosion Proposal (GloBE)) aufmerksam machen, welche kürzlich in das luxemburgische Steuerrecht umgesetzt wurden (das „Pillar 2-Gesetz“) und gegebenenfalls Auswirkungen auf die Besteuerung Ihrer Struktur in Luxemburg und auf die in diesem Gesetz vorgeschriebenen luxemburgischen Meldepflichten haben können.

Am 22. Dezember 2023 hat Luxemburg die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt. Das Pillar 2-Gesetz soll sicherstellen, dass multinationale Konzerne („MNE“) und große inländische Konzerne (gemeinsam als „Gruppe(n)“ bezeichnet), die Geschäftsaktivitäten in Luxemburg haben, mit einem effektiven Steuersatz von 15 % besteuert werden, der je nach Gerichtsbarkeit festgelegt wird.

Nach dem Pillar 2-Gesetz ist eine Gruppe entweder ein multinationales Unternehmen, das mindestens ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte umfasst, die sich nicht im Land der obersten Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity, UPE) befindet, oder eine nationale Gruppe, welche ausschließlich aus „konstituierenden Unternehmen“ besteht und sich in Luxemburg befindet.

Ein „oberstes Mutterunternehmen“ oder UPE wird im Pillar 2-Gesetz allgemein als ein Unternehmen definiert, das verpflichtet ist (oder nach den Grundsätzen des zulässigen Rechnungslegungsstandards verpflichtet gewesen wäre), ein anderes Unternehmen in seinem konsolidierten Jahresabschluss vollständig zu konsolidieren, ohne dass es sich im Besitz eines anderen Unternehmen unter den gleichen Bedingungen befindet. Konstituierende Unternehmen sind alle Unternehmen, die im konsolidierten Jahresabschluss der UPE enthalten sind.

Das Pillar 2-Gesetz gilt nur für Gruppen, deren Umsatz mindestens 750 Millionen Euro erreicht hat, das heißt, wenn der Konzernabschluss den Schwellenwert von 750 Millionen Euro Umsatz auf der Ebene der UPE erreicht oder überschreitet, einschließlich der Umsätze der ausgeschlossenen Einheiten in mindestens zwei der vier dem geprüften Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahre.

„Ausgeschlossene Einheiten“ sind Unternehmen, die vom Geltungsbereich des Pillar 2-Gesetzes ausgeschlossen sind. Hierzu gehören unter anderem Investmentfonds, vorausgesetzt es handelt sich um eine luxemburgische UPE, und einige ihrer verbundenen Unternehmen, wenn sie zu mindestens 95 % oder 85 % ihres Wertes gehalten werden.

Wenn Investmentfonds jedoch nicht vom Geltungsbereich des Pillar 2-Gesetzes ausgeschlossen sind und die Schwelle von 750 Millionen erreicht wird, müssen Gruppen in jedem Rechtsgebiet, in dem sie tätig sind (über ihre konstituierenden Einheiten), ihren effektiven Steuersatz bestimmen. Wenn ihr effektiver Steuersatz unter den Mindeststeuersatz von 15 % fällt, müssen sie eine zusätzliche Steuer zahlen, die sogenannte „Ergänzungssteuer“.

In der Praxis müssen luxemburgische Investmentfonds daher die im Pillar 2-Gesetz festgelegten Steuererklärungspflichten einhalten. Wenn ein luxemburgischer Investmentfonds konkret in den Anwendungsbereich des Pillar 2-Gesetzes fällt, muss festgestellt werden, ob er als konstituierende Unternehmen im Sinne des Pillar 2-Gesetzes qualifiziert. In diesem Fall muss der luxemburgische Investmentfonds möglicherweise bei den luxemburgischen Steuerbehörden registriert werden und möglicherweise sogar eine Informationserklärung einreichen (d. h. Globe Information Return oder GIR). Bei unterlassener Registrierung bzw. Nichtbenachrichtung der luxemburgischen Steuerbehörden kann ein Bußgeld fällig werden.

Wenn wir Ihnen bei der Analyse, ob Ihre luxemburgische Investmentfondsstruktur in den Anwendungsbereich des Pillar 2-Gesetzes fällt, behilflich sein sollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen und uns die folgenden Angaben zukommen lassen würden:

  • Bestätigung, dass der konsolidierte Jahresabschluss der Muttergesellschaft der luxemburgischen Investition einen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro für die beiden der vier Geschäftsjahre unmittelbar vor dem Geschäftsjahr 2024 ausweist.
  • Mitteilung, ob der luxemburgische Investmentfonds mit seiner Muttergesellschaft konsolidiert wird oder nicht.

Falls wir Ihnen auch hierbei behilflich sein können, lassen Sie es uns gerne wissen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben.


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