Unbeschränkter Zugang zum Transparenzregister verstößt gegen EU-Recht

AIQUNITED-TEAM / September 27th

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 22. November 2022 [1] entschieden, das der unbeschränkte Zugang zu  Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften gemäß der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU gegen EU-Recht verstößt.

Das Urteil erging im Rahmen einer Vorlage aus Luxemburg zur Interpretation der genannten Richtlinie und ihrer Auslegung durch den Gesetzgeber in Luxemburg. Das luxemburgische Gesetz vom 13. Januar 2019 zur Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer sieht bisher vor, dass der Zugang zum Transparenzregister und den dort hinterlegten Informationen unbeschränkt für jedermann möglich ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass ein dergestalt öffentlich zugängliches Register, welches detaillierte Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften enthält, einen Verstoß gegen die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten darstelle.

Am selben Tag gab das Justizministerium in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich Luxemburg an die europäische Rechtsprechung halten werde. Infolgedessen wurde der Zugang über das Internet auf der Website des RBE vorläufig ausgesetzt, bis eine Lösung gefunden ist.

Aktualisierung Stand 6. Dezember 2022:

Das luxemburgische Justizministerium und das Zentrum für Informationstechnologien des Staates haben eine technische und rechtliche Lösung gefunden, die den vom Gerichtshof der Europäischen Union festgelegten Bedingungen entspricht.

In einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2022 gab das luxemburgische Justizministerium bekannt, dass der Zugang zum RBE für eine Reihe von Gewerbetreibenden wiederhergestellt wurde, die bereits über einen Zugang zum luxemburgischen Handels- und Firmenregister sowie zum RBE verfügten. Der gleiche Zugang wird in den nächsten Tagen auch für die Presse wiederhergestellt, die ein berechtigtes Interesse daran hat, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer im Rahmen ihrer journalistischen Recherche abzurufen.

[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=17D73EFCEBF43BD71415FD56E994FC62?text=&docid=268842&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1107858

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