Die neue luxemburgische Carried Interest-Regelung im Überclick

AIQUNITED-TEAM / Februar 10th

Luxemburg ist bekannt für seine ausgeprägte Expertise im Bereich der Middle- und Backoffice-Tätigkeiten für alternative Investmentfonds („AIFs“). Eine in der Vergangenheit häufig als Schwäche wahrgenommene Thematik betraf jedoch die steuerliche Behandlung der Vergütung von Frontoffice-Fachkräften, die in Luxemburg für AIFs tätig sind (d.h. Personen, die in Kerntätigkeiten wie Kapitalbeschaffung, Portfoliomanagement und Marketing eingebunden sind). Wie im Koalitionsabkommen der Regierung für den Zeitraum 2023–2028 vorgesehen, hat der luxemburgische Gesetzgeber daher das steuerliche Regelwerk für Carried Interest neu ausgestaltet. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Luxemburg für hochqualifizierte Fachkräfte im Asset Management attraktiver zu machen und diese langfristig zu binden.

In AIF-Strukturen erfolgt die Vergütung von Managementteams grundsätzlich nicht allein über fixe Vergütungsbestandteile. Überschreitet ein AIF eine im Voraus definierte Ertrags-bzw. Rentabilitätsschwelle (die sog. „Hurdle Rate“, eine Mindestrendite, die regelmäßig bei 8 % liegt), wird dem Managementteam typischerweise ein anteiliger Gewinn- bzw. Wertzuwachsanteil aus den erzielten Kapitalgewinnen zugewiesen. Dieser Anteil wird als Carried Interest bezeichnet. Carried Interest ist damit ein zentraler Bestandteil der Vergütungsstruktur im AIF-Management, weil er Wertschöpfung honoriert und zugleich einen Interessensausgleich zwischen Management und Investoren bewirkt.

Luxemburg hat seine steuerliche Carried Interest-Regelung nun verbessert, indem Artikel 99bis des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes („LIR“) durch den Gesetzentwurf Nr. 8590 vom 24. Juli 2025 geändert wurde. Der Entwurf wurde am 22. Januar 2026 verabschiedet und am 4. Februar 2026 im Amtsblatt („journal officiel”) veröffentlicht (das „Gesetz“).

Das Gesetz kann für natürliche Personen zu zwei steuerlichen Vorteilen führen:
- Besteuerung von Carried Interest zu einem effektiven Steuersatz von rund 11,45 % (d.h. ein Viertel des regulären progressiven Einkommensteuertarifs), sofern er auf vertraglicher Grundlage erzielt wird; sowie - vollständige Befreiung von der luxemburgischen Einkommensteuer, sofern der Carried Interest aus einer Beteiligung an einem AIF stammt, die länger als sechs Monate gehalten wird und weniger als 10 % des Kapitals des AIF ausmacht.

Das Gesetz ändert Artikel 99bis Absatz 1a LIR, indem es den persönlichen Anwendungsbereich auf natürliche Personen ausweitet, die in die Verwaltung bzw. das Management eines AIF eingebunden sind. Nach der bisherigen Rechtslage konnten nur Arbeitnehmer von AIF-Managern bzw. AIF Managementgesellschaften von der Carried-Interest-Regelung profitieren. Nach der Neuregelung erfasst die Begünstigung nunmehr Personen, die Managementfunktionen für einen AIF ausüben (insbesondere Portfoliomanagement und Risikomanagement), unabhängig davon, ob sie als Arbeitnehmer, Partner, Manager oder Organmitglieder (z.B. Directors) tätig sind oder als Dienstleister im Rahmen einer Beratungs- bzw. Consultingvereinbarung in die Verwaltung des AIF eingebunden werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Leistungen unmittelbar durch die betreffende Person oder mittelbar über eine oder mehrere zwischengeschaltete Rechtsträger erbracht werden.

Artikel 99bis Absatz 1a L.I.R. unterscheidet zwischen zwei Arten von Carried Interest:
a) Carried Interest, der ausschließlich auf vertraglicher Grundlage erzielt wird; und
b) Carried Interest, der untrennbar mit dem Erwerb einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an dem AIF verbunden ist oder in Form einer solchen Beteiligung gewährt wird.

Das Gesetz definiert den Begriff des Carried Interest näher und stellt damit klar, dass er wirtschaftlich an eine Überrendite (Outperformance) oberhalb der Hurdle Rate anknüpft. Die Hurdle Rate bildet die Mindestrendite des AIF und erst soweit diese überschritten wird, kann ein Carried Interest gewährt werden. Zudem ist die Hurdle Rate fremdüblich festzulegen, um eine Einordnung als rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu vermeiden. Schließlich darf Carried Interest nach Maßgabe des Gesetzes nicht von vornherein feststehen.

Nach Artikel 99bis Absatz 1a Nummer 1 LIR qualifizieren sich Carried Interest, die ausschließlich vertraglich eingeräumt werden, aus luxemburgischer steuerlicher Sicht als außerordentliche Einkünfte und werden mit einem Viertel des regulären Einkommensteuertarifs für natürliche Personen besteuert (d. h. effektiv rund 11,45 %). Für diese Begünstigung ist es nicht erforderlich, dass der Begünstigte eine Beteiligung am AIF hält. Wird allerdings eine solche Beteiligung gehalten, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte einer abweichenden steuerlichen Behandlung. Anders als unter dem früheren Carried Interest-Regelwerk, ist die Anwendung der Neuregelung nicht zeitlich befristet und gilt sowohl für Personen, die bereits in Luxemburg ansässig sind, als auch für neu zuziehende Personen.

Gemäß Artikel 99bis Absatz 1a Nummer 2 LIR erfasst diese Kategorie des Carried Interest zwei Fallgestaltungen:

Fall 1: Der Carried Interest wird zwar vertraglich vereinbart, ist aber daran geknüpft, dass die betreffende Person zusätzlich eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung am AIF hält. Diese Beteiligung ist entgeltlich zu erwerben. Zudem müssen sowohl die Hurdle Rate als auch die Auszahlungsbedingungen für den Carried Interest fremdüblich ausgestaltet sein.

Fall 2: Der Carried Interest wird über eine Beteiligung an einem sogenannten Carry Vehicle erworben (z. B. an einer luxemburgischen Spezial-Kommanditgesellschaft, der société en commandite spéciale bzw. „SCSp“) und das ebenfalls gegen Entgelt. Daneben kann die Person zusätzlich auch eine Beteiligung am AIF selbst erwerben. In diesem Fall kann sich die steuerliche Behandlung der beiden Investments unterscheiden.

Zur Vereinfachung ist die Rechtsform des AIF, an dem die Beteiligung gehalten wird, unerheblich. Die Regelung greift daher unabhängig davon, ob der AIF als Gesellschaft oder Sondervermögen strukturiert ist.

In beiden Fällen wird der Carried Interest aus luxemburgischer steuerlicher Sicht als Spekulationsgewinn behandelt und ist von der Einkommensteuer befreit, sofern die Beteiligung länger als sechs Monate gehalten wird und weniger als 10 % des Kapitals des AIF ausmacht.

Die Neuregelung findet ab dem Steuerjahr 2026 Anwendung.

Die überarbeitete Carried Interest-Regelgung stellt gegenüber der bisherigen Rechtslage eine deutliche Vereinfachung dar und ist zugleich eine attraktive steuerpolitische Maßnahme, die darauf abzielt, Luxemburgs Position als Fondsstandort weiter zu stärken. Es fügt sich in eine breit angelegte Strategie zielgerichteter steuerlicher Maßnahmen ein, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Asset Management-Industrie ausgebaut werden soll. Asset Manager sollten somit ihre bestehenden Vergütungsstrukturen überprüfen und – soweit angezeigt – so anpassen, dass die neuerlichen Vorteile genutzt werden können. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.


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